Einleitung

Die Freimessung ist ein zentrales Element der Arbeitssicherheit und spielt eine entscheidende Rolle beim Betreten geschlossener Räume wie Tanks, Schächte oder Silos. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor Erstickungs-, Vergiftungs- oder Explosionsgefahren und ist fester Bestandteil des Befahrungs- und Einsteigerlaubnisverfahrens nach DGUV Regel 113‑004 sowie der Anforderungen der DIN EN ISO 45001.


Keyword

Freimessung, Arbeitssicherheit, Befahrungsfreigabe, Gasmesstechnik, DGUV 113‑004, ISO 45001, Erlaubnisschein, Sicherheitsfreigabe


Sachverhalt

1. Zweck der Freimessung

Die Freimessung stellt sicher, dass ein Arbeitsbereich frei von gefährlichen Gasen, Dämpfen oder Sauerstoffmangel ist. Erst nach erfolgreicher Messung und dokumentierter Freigabe darf der Raum betreten werden. Sie ist somit eine präventive Maßnahme zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Teil des systematischen Arbeitsschutzmanagements.

2. Verantwortlichkeiten

Nur fachkundige Personen dürfen Freimessungen durchführen – typischerweise Sicherheitsfachkräfte (SiFa), Messtechniker oder geschulte Mitarbeiter. Sie müssen über geeignete Messgeräte, aktuelle Kalibrierzertifikate und dokumentierte Schulungen verfügen. Die Ergebnisse werden im Messprotokoll festgehalten und durch eine Freigabeunterschrift bestätigt.

3. Messparameter

Typische Prüfgrößen sind:

  • Sauerstoffgehalt (O₂) – zur Sicherstellung der Atemfähigkeit

  • Explosionsfähige Gase (LEL) – zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahr

  • Toxische Stoffe (CO, H₂S, NH₃) – zur Vermeidung von Vergiftungen

Die Messung erfolgt mit kalibrierten Gaswarngeräten, deren Ergebnisse im Erlaubnisschein dokumentiert werden.

4. Dokumentation und Nachweisführung

Die Freimessung ist nur für den Zeitpunkt der Messung gültig. Bei Unterbrechungen oder Änderungen der Bedingungen muss sie erneut durchgeführt werden. Für Audits nach ISO 45001 ist eine lückenlose Dokumentation erforderlich:

  • Messprotokoll mit Gerätetyp, Seriennummer, Kalibrierstatus

  • Datum, Uhrzeit, Messwerte

  • Unterschrift der freigebenden Person

  • Bezug zum Erlaubnisschein

5. Verbindung zur ISO 45001

Die Norm fordert, dass Unternehmen Gefährdungen systematisch identifizieren und kontrollieren. Die Freimessung erfüllt diese Forderung durch:

  • Standardisierte Verfahren zur Risikobewertung

  • Nachweisbare Kompetenz der Messberechtigten

  • Regelmäßige Überprüfung der Geräte und Schulungen

  • Integration in das Arbeitserlaubnissystem


  1. Verhalten von Stoffen

(für deinen Blogartikel „Freimessung – Arbeitssicherheit“ – vollständig, fachlich tief, auditgeeignet)

Das Verhalten von Stoffen ist einer der entscheidenden Faktoren für die korrekte Durchführung und Interpretation einer Freimessung. Nur wenn verstanden wird, wie sich Gase, Dämpfe, Stäube und Reaktionsprodukte im Raum verhalten, können Messstrategie, Messpunkte und Schutzmaßnahmen richtig festgelegt werden. Dieses Kapitel vertieft die physikalisch‑chemischen Grundlagen und zeigt ihre praktische Bedeutung für Arbeitssicherheit und ISO‑45001‑konforme Gefährdungsbeurteilung.


6.1. Aggregatzustand und räumliche Verteilung

Stoffe treten in unterschiedlichen Formen auf – Gase, Dämpfe, Aerosole, Stäube – und jede Form beeinflusst die Gefährdungslage:

  • Gase

    • Leichter als Luft: steigen nach oben (z. B. Wasserstoff, Methan).

    • Schwerer als Luft: sammeln sich in Senken, Schächten, Kanälen (z. B. CO₂, Propan).

  • Dämpfe

    • entstehen aus Flüssigkeiten (Lösemittel, Reinigungsmittel)

    • reichern sich häufig in Bodennähe an

  • Aerosole/Schwebstoffe

    • können toxisch oder explosionsfähig sein

  • Stäube

    • bilden explosionsfähige Atmosphären (Staubexplosionen)

Praktische Konsequenz: Messungen müssen in verschiedenen Höhen erfolgen – oben, mittig, unten – sowie in „toten Zonen“ wie Ecken, Schächten oder Nischen.


6.2. Dichte, Schichtung und Luftbewegung

Die Dichte eines Stoffes im Vergleich zur Luft bestimmt sein Verhalten:

  • Schwere Gase/Dämpfe

    • „fließen“ wie Flüssigkeiten nach unten

    • füllen Gruben, Schächte, Tanks von unten nach oben

  • Leichte Gase

    • sammeln sich unter Dächern, in Zwischendecken, Kabeltrassen

Schichtung: Unterschiedliche Gasdichten führen zu stabilen Schichten, die sich ohne Luftbewegung kaum vermischen.

Konvektion: Temperaturunterschiede (z. B. Sonneneinstrahlung auf Tanks) können Schichten auflösen oder neue Konzentrationsspitzen erzeugen.

Praxis: Nach Lüftungsmaßnahmen ist eine erneute Freimessung zwingend erforderlich.


6.3. Explosionsgrenzen und Zündgefahren

Für brennbare Stoffe sind die Explosionsgrenzen entscheidend:

  • UEG – Untere Explosionsgrenze: Unterhalb ist das Gemisch zu „mager“ → keine Explosion möglich.

  • OEG – Obere Explosionsgrenze: Oberhalb ist das Gemisch zu „fett“ → ebenfalls keine Explosion.

Gefährlicher Bereich: Zwischen UEG und OEG → explosionsfähige Atmosphäre.

Wichtig: Beim Lüften kann ein „zu fettes“ Gemisch durch den explosionsfähigen Bereich hindurchlaufen – eine kritische Phase.

Praxisregel: Viele Betriebe setzen 20 % LEL als Abbruch- oder Alarmkriterium.


6.4. Sauerstoffverdrängung und Sauerstoffmangel

Viele Gase sind nicht giftig, aber verdrängen Sauerstoff:

  • CO₂, Stickstoff, Argon → Erstickungsgefahr

  • Symptome treten bereits unter 17 Vol.-% O₂ auf

  • Unter 10–12 Vol.-% besteht akute Lebensgefahr

Praxis: Eine Freimessung muss immer den Sauerstoffgehalt erfassen – unabhängig davon, ob toxische oder brennbare Stoffe erwartet werden.


6.5. Chemische Reaktivität und Zersetzungsprodukte

Stoffe können sich verändern und neue Gefahren erzeugen:

  • Oxidation (z. B. Lösemittel, Öle)

  • Thermische Zersetzung (Kunststoffe, Beschichtungen → CO, HCN, HCl)

  • Reaktionen mit Reinigern oder Prozesschemikalien

    • Säure + Chlorid → Chlorgas

    • Isocyanate + Feuchtigkeit → CO₂

Praxis: Die Gefährdungsbeurteilung muss Rückstände, Reinigungschemie und Prozessbedingungen berücksichtigen – nicht nur den „offiziellen“ Betriebsstoff.


6.6. Zeitverhalten: Diffusion, Nachgasen, Wiederfreisetzung

Die Atmosphäre in geschlossenen Räumen ist dynamisch:

  • Diffusion: Stoffe verteilen sich langsam, aber ungleichmäßig

  • Nachgasen: Rückstände geben über Stunden Dämpfe ab

  • Wiederfreisetzung: Erwärmung oder Druckänderungen setzen eingeschlossene Gase frei

Praxis: Freimessung ist eine Momentaufnahme. Bei längeren Arbeiten → wiederholte Messungen oder Dauerüberwachung.


6.7. Ableitung für die Freimesspraxis

Aus dem Stoffverhalten ergeben sich klare Anforderungen:

  • Mehrere Messpunkte (oben, Mitte, unten)

  • Messung in Nischen, Schächten, Toträumen

  • Wiederholte Messungen bei längeren Arbeiten

  • Auswahl geeigneter Sensoren (Ex/Ox/Tox)

  • Verständnis von Querempfindlichkeiten

  • Dokumentation im Messprotokoll + Bezug zum Erlaubnisschein


Interne Links

  • Erlaubnisschein im Arbeitsschutz (siegfried-dreher.de in Bing)

  • Beauftragte im Unternehmen – ISO 45001 (siegfried-dreher.de in Bing)

  • Gefährdungsbeurteilung nach ISO 45001 (siegfried-dreher.de in Bing)

  • Qualifikationsmatrix – ISO 9001 (siegfried-dreher.de in Bing)


Zusammenfassung

Die Freimessung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitssicherheit und der ISO 45001‑konformen Betriebsführung. Sie gewährleistet, dass Arbeitsplätze in geschlossenen Räumen sicher betreten werden können, und schafft transparente Nachweise für Audits und Behörden. Unternehmen, die ihre Freimessverfahren klar dokumentieren und regelmäßig überprüfen, erfüllen nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern stärken aktiv ihre Sicherheitskultur.


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