Arbeitssicherheitsmanagement

Dokumentierte Informationen - DIN EN ISO 45001

Dokumentierte Informationen - DIN EN ISO 45001

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Siegfried Dreher

Einleitung

Ein wirksames Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem (AMS) nach DIN EN ISO 45001 basiert auf klaren, nachvollziehbaren und auditfesten dokumentierten Informationen. Sie dienen als Nachweis für sichere Arbeitsprozesse, gesetzliche Erfüllung, Gefährdungsbeurteilungen, Verantwortlichkeiten und kontinuierliche Verbesserung. Dieser Blog zeigt praxisnah, welche dokumentierten Informationen erforderlich sind und wie Unternehmen diese strukturiert aufbauen.


Keywords

  • Dokumentierte Informationen ISO 45001

  • Arbeitsschutz Dokumentation

  • SGA‑Managementsystem

  • Gefährdungsbeurteilung ISO 45001

  • Notfallmanagement Dokumente

  • Auditfest dokumentieren

  • Kapitel 7.5 ISO 45001

  • Nachweise Arbeitsschutz


Sachverhalt

1. Anwendungsbereich – Kapitel 4.3

Der Anwendungsbereich beschreibt, welche Tätigkeiten, Standorte und Prozesse vom AMS umfasst sind.

Typische Inhalte:

  • Eigentümer / Geschäftsführung

  • Sitz und Standorte

  • Tätigkeitsbereich (SGA‑relevant)

  • Anzuwendende Normen (DIN EN ISO 45001:2018)

  • Ausschlüsse (falls vorhanden, selten bei 45001)

  • Verweis auf interessierte Parteien

  • Verweis auf interne und externe Themen

Praxis‑Tipp: Ein klar definierter Tätigkeitsbereich erleichtert die Ableitung von Gefährdungen und Notfallplänen.


2. Prozesse – Kapitel 4.4

Wie in der ISO 9001 fordert auch die ISO 45001 eine prozessbasierte Darstellung des Managementsystems.

Erforderliche dokumentierte Informationen:

  • Prozessmodell / Prozesslandschaft

  • Arbeits‑ und Verfahrensanweisungen (SOPs)

  • SGA‑relevante Prozessbeschreibungen, z. B.:

    • Gefährdungsbeurteilung

    • Unterweisungsprozess

    • Notfallmanagement

    • Fremdfirmenmanagement

    • PSA‑Beschaffung und -Nutzung

Vertiefung: Ein integriertes Managementsystem (IMS) erleichtert die Harmonisierung von 9001, 14001 und 45001.


3. SGA‑Politik – Kapitel 5.2

Die SGA‑Politik muss dokumentiert, kommuniziert und regelmäßig überprüft werden.

Inhalte:

  • Verpflichtung zur sicheren Arbeitsumgebung

  • Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

  • Prävention von Verletzungen und Erkrankungen

  • Beteiligung der Beschäftigten

  • Kontinuierliche Verbesserung


4. Chancen und Risiken – Kapitel 6.1

Unternehmen müssen SGA‑Risiken und Chancen identifizieren, bewerten und Maßnahmen definieren.

Typische Kategorien:

  • Gefährdungen am Arbeitsplatz

  • Ergonomie

  • Gefahrstoffe

  • Maschinen & Anlagen

  • Notfall- und Krisensituationen

  • Qualifikation & Verhalten

  • Lieferanten & Fremdfirmen

Für wesentliche Risiken sind Maßnahmenpläne erforderlich.


5. SGA‑Ziele – Kapitel 6.2

Die Ziele müssen dokumentiert und messbar sein.

Beispiele:

  • Reduktion von Arbeitsunfällen

  • Verbesserung der PSA‑Akzeptanz

  • Erhöhung der Unterweisungsquote

  • Optimierung der Gefährdungsbeurteilungen

Zu jedem Ziel gehören:

  • Verantwortlichkeiten

  • Ressourcen

  • Termine

  • Kennzahlen


6. Kompetenz – Kapitel 7.2

Nachweise über Kompetenz und Qualifikation sind zwingend erforderlich.

Dokumentierte Informationen:

  • Schulungsnachweise

  • Qualifikationen

  • Unterweisungsnachweise

  • Qualifikationsmatrix

  • Schulungsplanung


7. Dokumentierte Informationen – Kapitel 7.5

Die Norm fordert ein Verfahren zur Erstellung, Änderung, Lenkung und Bereitstellung von Dokumenten.

Das Verfahren muss regeln:

  • Erstellung

  • Änderung

  • Freigabe

  • Versionierung

  • Verteilung

  • Archivierung

  • Zugriffsschutz

Praxis‑Tipp: Eine digitale Dokumentenlenkung (z. B. SharePoint, DMS) erhöht Auditfähigkeit und Transparenz.


8. Externe Bereitstellung – Kapitel 8.4

Lieferanten und Dienstleister müssen nach definierten Kriterien ausgewählt und bewertet werden.

Erforderliche Nachweise:

  • Lieferantenbewertung

  • Sicherheitsunterweisungen für Fremdfirmen

  • Freigabekriterien

  • Leistungsüberwachung


9. Lenkung nichtkonformer Ergebnisse – Kapitel 8.7

Unternehmen müssen dokumentieren:

  • Umgang mit SGA‑Abweichungen

  • Maßnahmen zur Fehlervermeidung

  • Dokumentation von Vorfällen, Beinaheunfällen und Unfällen

  • Korrekturmaßnahmen


10. Internes Audit – Kapitel 9.2

Erforderliche dokumentierte Informationen:

  • Auditprogramm

  • Auditplan

  • Auditberichte

  • Maßnahmenverfolgung


11. Managementbewertung – Kapitel 9.3

Die Managementbewertung muss dokumentiert sein und u. a. enthalten:

  • Ergebnisse der Audits

  • Zielerreichung

  • Leistungskennzahlen (SGA‑KPIs)

  • Vorfälle & Trends

  • Wirksamkeit der Maßnahmen

  • Ressourcenbedarf


Interne Links

Empfohlene interne Verlinkungen:

  • Einführung – DIN EN ISO 45001

  • Kontext der Organisation – DIN EN ISO 45001

  • Gefährdungsbeurteilung – Praxisleitfaden

  • Interne Audits – ISO 45001

  • Managementbewertung – Anforderungen & Beispiele

  • Dokumentierte Informationen – DIN EN ISO 9001

  • Integriertes Managementsystem (IMS)

  • Dienstleistungen: Interimsmanagement & Managementsysteme


Zusammenfassung

Die dokumentierten Informationen nach DIN EN ISO 45001 bilden das Rückgrat eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems. Sie stellen sicher, dass Prozesse nachvollziehbar, gesetzeskonform und auditfest sind. Von Gefährdungsbeurteilungen über Notfallmanagement bis hin zu Zielen und Audits – eine klare Dokumentationsstruktur schafft Sicherheit, Transparenz und kontinuierliche Verbesserung.


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