Arbeitssicherheitsmanagement

Erste‑Hilfe‑Ausstattung – DIN EN ISO 45001

Erste‑Hilfe‑Ausstattung – DIN EN ISO 45001

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Siegfried Dreher

Einleitung

Eine funktionierende Erste‑Hilfe‑Organisation ist Grundvoraussetzung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Ob Baustelle, Fertigung oder Verwaltung – der Arbeitgeber muss jederzeit eine ausreichende Erste‑Hilfe‑Versorgung sicherstellen. Art und Umfang richten sich nach Gefährdung, Beschäftigtenzahl und Tätigkeit. Die Erste‑Hilfe‑Ausstattung ist Teil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) nach DIN EN ISO 45001.


Keywords

Erste‑Hilfe‑Ausstattung DIN 13157 / 13169 Verbandskasten Arbeitsstätte Baustelle Erste‑Hilfe‑Raum ASR A4.3 DGUV Vorschrift 1 Meldeeinrichtung Notrufsystem Rettungstransportmittel Rettungsgeräte Kennzeichnung Erste Hilfe Sanitätsraum ArbStättV § 3a Gefährdungsbeurteilung Erste Hilfe


Sachverhalt

1. Betroffene Berufsgenossenschaften

  • BG BAU – Baustellen, Handwerk, Montage

  • BG RCI – Chemie, Industrie, Labor

  • BG ETEM – Elektro, Metall, Energie

  • BGHM – Maschinenbau, Fertigung

  • BGW – Gesundheitswesen, Pflege

Alle BGs verweisen auf die DGUV Vorschrift 1 und die ASR A4.3 als verbindliche Grundlage.


2. Anforderungen

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • § 3a und Anhang 4.3 verpflichten zur Bereitstellung von:

    • Erste‑Hilfe‑Material (Verbandskasten)

    • Erste‑Hilfe‑Räumen (bei Bedarf)

    • Kennzeichnung und Zugänglichkeit

  • Maßgeblich ist: „ausreichend und geeignet“ – keine feste Anzahl, sondern risikobasiert.

Baustellenverordnung (BaustellV)

  • Regelt die Organisation von Erste‑Hilfe‑Maßnahmen im SiGe‑Plan.

  • Koordination bei mehreren Arbeitgebern erforderlich.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.3)

  • Konkretisierung der ArbStättV:

    • Anzahl, Inhalt und Standort der Verbandskästen

    • Anforderungen an Meldeeinrichtungen, Rettungsmittel und Sanitätsräume


3. Stand der Technik

Norm

Einsatzbereich

Inhalt

Besonderheit

DIN 13157

kleine Betriebe / Baustellen

Standard‑Erste‑Hilfe‑Material

kompakt, mobil

DIN 13169

größere Betriebe / Baustellen

doppelte Ausstattung

stationär, umfangreich


Richtwerte nach ASR A4.3:

  • bis 50 Beschäftigte → 1 × DIN 13157

  • 51–300 Beschäftigte → 1 × DIN 13169 oder mehrere kleine


300 Beschäftigte → entsprechend mehr

  • erhöhte Gefährdung (z. B. CNC, Chemie, Baustelle) → zusätzliche Kästen erforderlich


4. Ausführung

Verbandskästen

  • Leicht erreichbar, gut sichtbar

  • Gekennzeichnet mit Rettungszeichen „Erste Hilfe“

  • Keine Aufbewahrung in verschlossenen Räumen

  • Regelmäßige Prüfung auf Vollständigkeit und Haltbarkeit

  • Dokumentation über Prüfplakette oder Checkliste

Meldeeinrichtung

  • Notruftelefone oder Funkgeräte müssen jederzeit erreichbar sein

  • Aushang mit Notrufnummern und Ersthelferliste

  • In großen Betrieben: automatische Notrufsysteme oder Alarmknöpfe

Rettungstransportmittel

  • Bereitstellung geeigneter Mittel zum Transport Verletzter:

    • Tragen, Rollbahren, Rettungstücher

    • In größeren Betrieben: Transportfahrzeuge oder interne Rettungsdienste

  • Standort klar gekennzeichnet und zugänglich

Rettungsgeräte

  • Ergänzend zu Verbandskästen:

    • Augenspülflaschen oder Stationen

    • Defibrillator (AED) bei erhöhter Gefährdung

    • Feuerlöscher und Fluchtgeräte bei Gefahrstoffen

  • Regelmäßige Funktionsprüfung und Schulung der Mitarbeitenden

Kennzeichnung

  • Einheitliche Rettungszeichen nach ISO 7010:

    • E001 „Erste Hilfe“

    • E003 „Notruftelefon“

    • E004 „Rettungsweg“

  • Sichtbar, dauerhaft und beleuchtet (bei Dunkelheit)

Sanitätsraum

  • Pflicht bei:

    • mehr als 100 Beschäftigten in Verwaltungsbetrieben

    • mehr als 50 Beschäftigten in Produktionsbetrieben

    • erhöhter Unfallgefahr (z. B. Baustellen, Chemie)


  • Ausstattung:

    • Liege, Waschgelegenheit, Erste‑Hilfe‑Material, Notruf

    • Zugang für Rettungsdienste

    • regelmäßige Reinigung und Kontrolle


5. Anwendungsbeispiele mit Lösung

Situation

Empfehlung

Lösung

Kleine Baustelle mit 10 MA

1 × DIN 13157

zentral im Container

Fertigung mit 80 MA

2 × DIN 13157 oder 1 × DIN 13169

Werkhalle + Büro

CNC‑Bearbeitung mit erhöhter Verletzungsgefahr

zusätzliche Kästen + AED

Nähe Maschinenbereich

Chemiebetrieb

1 × DIN 13169 je Bereich + Augenspülstation

Laborräume

Verwaltung mit 40 MA

1 × DIN 13157 + Notruftelefon

Empfang oder Pausenraum


6. Regelungen und Vorschriften

  • ArbStättV § 3a, Anhang 4.3

  • BaustellV § 2, § 3

  • ASR A4.3 – Erste‑Hilfe‑Räume, Mittel und Einrichtungen

  • DGUV Vorschrift 1 – Organisation der Ersten Hilfe

  • DIN 13157 / DIN 13169 – Inhalte der Verbandskästen

  • DGUV Information 204‑022 – Erste‑Hilfe‑Organisation im Betrieb


Externe Links

  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention (dguv.de in Bing) (bing.com in Bing)

  • ASR A4.3 – Erste‑Hilfe‑Räume, Mittel und Einrichtungen (baua.de in Bing) (bing.com in Bing)

  • DIN 13157 / DIN 13169 – Erste‑Hilfe‑Material (beuth.de in Bing) (bing.com in Bing)


Interne Links

  • Gefährdungsbeurteilung – DIN EN ISO 45001

  • Organisation der Instandhaltung – Arbeitsschutz

  • Interne Audits – DIN EN ISO 45001

  • Arbeitsschutzziele – DIN EN ISO 45001

  • Managementbewertung – DIN EN ISO 45001

  • Umsetzung der Biostoffverordnung (BioStoffV)


Zusammenfassung

Die Bereitstellung von Erste‑Hilfe‑Ausstattung ist eine klare Arbeitgeberpflicht nach ArbStättV und DGUV. Sie umfasst nicht nur Verbandskästen, sondern auch Meldeeinrichtungen, Rettungsmittel, Kennzeichnung und Sanitätsräume. Die Umsetzung erfolgt risikobasiert – abhängig von


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