Arbeitssicherheitsmanagement
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Siegfried Dreher

Einleitung
Eine funktionierende Erste‑Hilfe‑Organisation ist Grundvoraussetzung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Ob Baustelle, Fertigung oder Verwaltung – der Arbeitgeber muss jederzeit eine ausreichende Erste‑Hilfe‑Versorgung sicherstellen. Art und Umfang richten sich nach Gefährdung, Beschäftigtenzahl und Tätigkeit. Die Erste‑Hilfe‑Ausstattung ist Teil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) nach DIN EN ISO 45001.

Keywords
Erste‑Hilfe‑Ausstattung DIN 13157 / 13169 Verbandskasten Arbeitsstätte Baustelle Erste‑Hilfe‑Raum ASR A4.3 DGUV Vorschrift 1 Meldeeinrichtung Notrufsystem Rettungstransportmittel Rettungsgeräte Kennzeichnung Erste Hilfe Sanitätsraum ArbStättV § 3a Gefährdungsbeurteilung Erste Hilfe
Sachverhalt
1. Betroffene Berufsgenossenschaften
BG BAU – Baustellen, Handwerk, Montage
BG RCI – Chemie, Industrie, Labor
BG ETEM – Elektro, Metall, Energie
BGHM – Maschinenbau, Fertigung
BGW – Gesundheitswesen, Pflege
Alle BGs verweisen auf die DGUV Vorschrift 1 und die ASR A4.3 als verbindliche Grundlage.
2. Anforderungen
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
§ 3a und Anhang 4.3 verpflichten zur Bereitstellung von:
Erste‑Hilfe‑Material (Verbandskasten)
Erste‑Hilfe‑Räumen (bei Bedarf)
Kennzeichnung und Zugänglichkeit
Maßgeblich ist: „ausreichend und geeignet“ – keine feste Anzahl, sondern risikobasiert.
Baustellenverordnung (BaustellV)
Regelt die Organisation von Erste‑Hilfe‑Maßnahmen im SiGe‑Plan.
Koordination bei mehreren Arbeitgebern erforderlich.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.3)
Konkretisierung der ArbStättV:
Anzahl, Inhalt und Standort der Verbandskästen
Anforderungen an Meldeeinrichtungen, Rettungsmittel und Sanitätsräume
3. Stand der Technik
Norm | Einsatzbereich | Inhalt | Besonderheit |
|---|---|---|---|
DIN 13157 | kleine Betriebe / Baustellen | Standard‑Erste‑Hilfe‑Material | kompakt, mobil |
DIN 13169 | größere Betriebe / Baustellen | doppelte Ausstattung | stationär, umfangreich |
Richtwerte nach ASR A4.3:
bis 50 Beschäftigte → 1 × DIN 13157
51–300 Beschäftigte → 1 × DIN 13169 oder mehrere kleine
300 Beschäftigte → entsprechend mehr
erhöhte Gefährdung (z. B. CNC, Chemie, Baustelle) → zusätzliche Kästen erforderlich
4. Ausführung
Verbandskästen
Leicht erreichbar, gut sichtbar
Gekennzeichnet mit Rettungszeichen „Erste Hilfe“
Keine Aufbewahrung in verschlossenen Räumen
Regelmäßige Prüfung auf Vollständigkeit und Haltbarkeit
Dokumentation über Prüfplakette oder Checkliste
Meldeeinrichtung
Notruftelefone oder Funkgeräte müssen jederzeit erreichbar sein
Aushang mit Notrufnummern und Ersthelferliste
In großen Betrieben: automatische Notrufsysteme oder Alarmknöpfe
Rettungstransportmittel
Bereitstellung geeigneter Mittel zum Transport Verletzter:
Tragen, Rollbahren, Rettungstücher
In größeren Betrieben: Transportfahrzeuge oder interne Rettungsdienste
Standort klar gekennzeichnet und zugänglich
Rettungsgeräte
Ergänzend zu Verbandskästen:
Augenspülflaschen oder Stationen
Defibrillator (AED) bei erhöhter Gefährdung
Feuerlöscher und Fluchtgeräte bei Gefahrstoffen
Regelmäßige Funktionsprüfung und Schulung der Mitarbeitenden
Kennzeichnung
Einheitliche Rettungszeichen nach ISO 7010:
E001 „Erste Hilfe“
E003 „Notruftelefon“
E004 „Rettungsweg“
Sichtbar, dauerhaft und beleuchtet (bei Dunkelheit)
Sanitätsraum
Pflicht bei:
mehr als 100 Beschäftigten in Verwaltungsbetrieben
mehr als 50 Beschäftigten in Produktionsbetrieben
erhöhter Unfallgefahr (z. B. Baustellen, Chemie)
Ausstattung:
Liege, Waschgelegenheit, Erste‑Hilfe‑Material, Notruf
Zugang für Rettungsdienste
regelmäßige Reinigung und Kontrolle
5. Anwendungsbeispiele mit Lösung
Situation | Empfehlung | Lösung |
|---|---|---|
Kleine Baustelle mit 10 MA | 1 × DIN 13157 | zentral im Container |
Fertigung mit 80 MA | 2 × DIN 13157 oder 1 × DIN 13169 | Werkhalle + Büro |
CNC‑Bearbeitung mit erhöhter Verletzungsgefahr | zusätzliche Kästen + AED | Nähe Maschinenbereich |
Chemiebetrieb | 1 × DIN 13169 je Bereich + Augenspülstation | Laborräume |
Verwaltung mit 40 MA | 1 × DIN 13157 + Notruftelefon | Empfang oder Pausenraum |
6. Regelungen und Vorschriften
ArbStättV § 3a, Anhang 4.3
BaustellV § 2, § 3
ASR A4.3 – Erste‑Hilfe‑Räume, Mittel und Einrichtungen
DGUV Vorschrift 1 – Organisation der Ersten Hilfe
DIN 13157 / DIN 13169 – Inhalte der Verbandskästen
DGUV Information 204‑022 – Erste‑Hilfe‑Organisation im Betrieb
Externe Links
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention (dguv.de in Bing) (bing.com in Bing)
ASR A4.3 – Erste‑Hilfe‑Räume, Mittel und Einrichtungen (baua.de in Bing) (bing.com in Bing)
DIN 13157 / DIN 13169 – Erste‑Hilfe‑Material (beuth.de in Bing) (bing.com in Bing)
Interne Links
Gefährdungsbeurteilung – DIN EN ISO 45001
Organisation der Instandhaltung – Arbeitsschutz
Interne Audits – DIN EN ISO 45001
Arbeitsschutzziele – DIN EN ISO 45001
Managementbewertung – DIN EN ISO 45001
Umsetzung der Biostoffverordnung (BioStoffV)
Zusammenfassung
Die Bereitstellung von Erste‑Hilfe‑Ausstattung ist eine klare Arbeitgeberpflicht nach ArbStättV und DGUV. Sie umfasst nicht nur Verbandskästen, sondern auch Meldeeinrichtungen, Rettungsmittel, Kennzeichnung und Sanitätsräume. Die Umsetzung erfolgt risikobasiert – abhängig von