Allgemein
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Siegfried Dreher

Anforderungen, Stand der Technik & praktische Umsetzung
Einleitung
Der Schutz vor Sturz aus der Höhe gehört zu den zentralen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Absturzunfälle führen regelmäßig zu schweren oder tödlichen Verletzungen – und sind dennoch durch geeignete technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen vermeidbar. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Anforderungen der Regelwerke zusammen, zeigt praxisnahe Lösungen und bietet eine klare Orientierung für Unternehmen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Führungskräfte.

Keywords
Schutz vor Absturz, Sturz aus der Höhe, DGUV, BG‑Regel, Stand der Technik, Absturzsicherung, PSA gegen Absturz, Gefährdungsbeurteilung, Absturzkante, Sicherungssysteme, Rettungskonzept
Sachverhalt
1. Betroffene Berufsgenossenschaften (BG)
Absturzrisiken betreffen nahezu alle Branchen. Besonders relevant ist das Thema für:
BG Bau – Arbeiten auf Dächern, Gerüsten, Baugruben
BG Holz & Metall – Arbeiten an Maschinen, Bühnen, Podesten
BG Verkehr – Arbeiten an Fahrzeugen, Ladeflächen
BG Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse – Arbeiten an Anlagen, Leitern, Hochregalen
BGW & VBG – Facility Management, Gebäudetechnik, Veranstaltungsbranche
Viele BGs haben ergänzende Branchenregeln, die den Stand der Technik konkretisieren.
2. Anforderungen (rechtlich & normativ)
Die zentralen Anforderungen ergeben sich aus:
ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers
BetrSichV – sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 112‑198/199 – PSA gegen Absturz / Rettung
Technische Regeln (TRBS, TRGS) – Stand der Technik
DIN EN 363, 365, 795, 361, 358 – Systeme und Komponenten der Absturzsicherung
Kernpflichten:
Gefährdungsbeurteilung mit Fokus auf Absturzkanten
Auswahl der sichersten Maßnahme nach TOP‑Prinzip
Dokumentation der Schutzmaßnahmen
Unterweisung & praktische Übungen
Rettungskonzept für den Ernstfall
3. Stand der Technik
Der Stand der Technik definiert die Reihenfolge der Maßnahmen:
1. Kollektive Schutzmaßnahmen
Geländer, Seitenschutz, Abdeckungen
Fanggerüste, Schutznetze
2. Organisatorische Maßnahmen
Absperrungen, Zugangsregelungen
Arbeitsanweisungen
3. Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA)
Auffanggurte
Verbindungsmittel mit Falldämpfer
Höhensicherungsgeräte
Mitlaufende Auffanggeräte
Wichtig: PSA ist immer die letzte Wahl, wenn technische Lösungen nicht möglich sind.
4. Ausführung (Praxisumsetzung)
Typische Maßnahmen im Betrieb:
Montage von festen Geländern an Podesten, Bühnen, Dachkanten
Verwendung von Schutznetzen bei Bau- und Montagearbeiten
Einsatz von HSG (Höhensicherungsgeräten) an Hubarbeitsbühnen
Sicherung von Lkw‑Ladeflächen durch mobile Seitenschutzsysteme
Nutzung von Anschlagpunkten nach DIN EN 795
Erstellung von Rettungsplänen inkl. Abseil- oder Rettungsgeräten
Wesentliche Ausführungsregeln:
Anschlagpunkte müssen geprüft, dokumentiert und gekennzeichnet sein
PSA gegen Absturz darf nur von unterwiesenen Personen verwendet werden
Rettung muss innerhalb weniger Minuten möglich sein (Hängetrauma)
Leitern sind keine Absturzsicherung, sondern Arbeitsmittel mit strengen Einsatzgrenzen
5. Anwendungsbeispiele
Arbeiten auf Flachdächern mit temporärem Seitenschutz
Wartung von Maschinen in 3–6 m Höhe
Bühnenbau in der Veranstaltungsbranche
Arbeiten an Kranbahnen und Hochregalen
Reinigung von Lichtkuppeln und Oberlichtern
Montagearbeiten an Fassaden oder PV‑Anlagen
5.1. Maßnahmen und Regelungen
Anwendungsbeispiel | Maßnahmen (technisch, organisatorisch, PSA) | Regelungen / Normen |
|---|---|---|
Flachdacharbeiten | - Fester Seitenschutz (Geländer ≥ 1,0 m)<br/>- Tragfähige Abdeckungen über Öffnungen<br/>- PSA gegen Absturz (Auffanggurt EN 361, Anschlagpunkt EN 795) bei fehlendem Seitenschutz | ASR A2.1 § 5.1 – Umwehrungen<br/>DGUV Regel 112‑198/199<br/>BetrSichV § 4 Abs. 3 |
Bühnenbau / Veranstaltungstechnik | - Fangnetze oder Geländer<br/>- Arbeitsbereiche absperren<br/>- Unterweisung und Rettungskonzept<br/>- Verwendung geprüfter Anschlagpunkte | DGUV Information 215‑313<br/>DGUV Regel 112‑198<br/>DIN EN 363 – Systeme |
Hochregallager / Lagertechnik | - Seitenschutz an Podesten<br/>- Zugangsbeschränkung bei Arbeiten in Höhe<br/>- PSA mit mitlaufendem Auffanggerät (EN 353‑2) | ASR A2.1 Abs. 3<br/>DGUV Regel 112‑198<br/>DIN EN 353‑2 |
Wartung an Maschinen / Anlagen | - Arbeitsplattform mit Geländer<br/>- Abdeckungen über Öffnungen<br/>- Gefährdungsbeurteilung vor Arbeitsbeginn<br/>- Unterweisung zur Nutzung von PSA | ArbSchG § 5 Gefährdungsbeurteilung<br/>BetrSichV § 3 Abs. 1<br/>DGUV Regel 112‑198 |
Fassaden‑ und PV‑Montage | - Temporäre Seitenschutzsysteme<br/>- Anschlageinrichtungen nach EN 795<br/>- Rettungssystem (Abseilgerät EN 341)<br/>- Dokumentation der Prüfungen | DGUV Regel 112‑199<br/>DIN EN 341 – Rettungsgeräte<br/>TRBS 2121‑1 |
Reinigung von Lichtkuppeln / Oberlichtern | - Tragfähige Abdeckungen oder Unterspannungen<br/>- Zugang nur mit PSA bei fehlender Sicherung<br/>- Kennzeichnung der Absturzkanten | BGHM 084 – Schutzmaßnahmen gegen Absturz<br/>ASR A2.1 Abs. 5.1<br/>DGUV Information 201‑056 |
5.2 Zusätzliche Hinweise
Absturzhöhe: Maßnahmen sind ab 1,0 m erforderlich; bei Abrutschgefahr auch darunter.
Maßnahmenhierarchie: STOP‑Prinzip – Substitution → Technik → Organisation → PSA.
Prüfung: Anschlagpunkte und PSA müssen regelmäßig geprüft und dokumentiert werden.
Unterweisung: Nur unterwiesene Personen dürfen PSA gegen Absturz verwenden.
Rettung: Rettung muss innerhalb weniger Minuten möglich sein (Hängetrauma vermeiden).
6. Regelungen und Vorschriften
Rechtliche Grundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
DGUV‑Regelwerke:
DGUV Regel 112‑198 – PSA gegen Absturz
DGUV Regel 112‑199 – Rettung aus Höhen und Tiefen
DGUV Information 201‑056 – Schutz vor Absturz
Branchenregeln der jeweiligen BG
Normen:
DIN EN 363 – Persönliche Absturzschutzsysteme
DIN EN 795 – Anschlageinrichtungen
DIN EN 361 – Auffanggurte
DIN EN 365 – Prüfungen & Dokumentation
Externe Links
DGUV: https://www.dguv.de
DGUV Regel 112‑198:
https://publikationen.dguv.de(publikationen.dguv.de in Bing)DGUV Regel 112‑199:
https://publikationen.dguv.de(publikationen.dguv.de in Bing)TRBS 2121: https://www.baua.de
DIN‑Normen Übersicht: https://www.beuth.de
Interne Links (für Ihre Framer‑Seite)
ISO 45001 – Arbeitsschutzmanagement
Gefährdungsbeurteilung erstellen
PSA gegen Absturz – Übersicht
Rettungskonzept im Betrieb
Unterweisung Arbeitssicherheit
Auditvorbereitung ISO 9001 / 45001
Zusammenfassung
Der Schutz vor Sturz aus der Höhe ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes und erfordert eine klare Struktur: Gefährdungsbeurteilung, technische Lösungen, organisatorische Maßnahmen und PSA als letzte Option. Die DGUV‑Regeln und DIN‑Normen geben den Stand der Technik vor und bieten klare Vorgaben für Planung, Ausführung und Rettung. Unternehmen profitieren von klaren Prozessen, dokumentierten Maßnahmen und regelmäßigen Unterweisungen – denn Absturzunfälle sind vermeidbar.