Anforderungen, Stand der Technik & praktische Umsetzung

Einleitung

Der Schutz vor Sturz aus der Höhe gehört zu den zentralen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Absturzunfälle führen regelmäßig zu schweren oder tödlichen Verletzungen – und sind dennoch durch geeignete technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen vermeidbar. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Anforderungen der Regelwerke zusammen, zeigt praxisnahe Lösungen und bietet eine klare Orientierung für Unternehmen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Führungskräfte.

Keywords

Schutz vor Absturz, Sturz aus der Höhe, DGUV, BG‑Regel, Stand der Technik, Absturzsicherung, PSA gegen Absturz, Gefährdungsbeurteilung, Absturzkante, Sicherungssysteme, Rettungskonzept


Sachverhalt

1. Betroffene Berufsgenossenschaften (BG)

Absturzrisiken betreffen nahezu alle Branchen. Besonders relevant ist das Thema für:

  • BG Bau – Arbeiten auf Dächern, Gerüsten, Baugruben

  • BG Holz & Metall – Arbeiten an Maschinen, Bühnen, Podesten

  • BG Verkehr – Arbeiten an Fahrzeugen, Ladeflächen

  • BG Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse – Arbeiten an Anlagen, Leitern, Hochregalen

  • BGW & VBG – Facility Management, Gebäudetechnik, Veranstaltungsbranche

Viele BGs haben ergänzende Branchenregeln, die den Stand der Technik konkretisieren.


2. Anforderungen (rechtlich & normativ)

Die zentralen Anforderungen ergeben sich aus:

  • ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers

  • BetrSichV – sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln

  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

  • DGUV Regel 112‑198/199 – PSA gegen Absturz / Rettung

  • Technische Regeln (TRBS, TRGS) – Stand der Technik

  • DIN EN 363, 365, 795, 361, 358 – Systeme und Komponenten der Absturzsicherung

Kernpflichten:

  • Gefährdungsbeurteilung mit Fokus auf Absturzkanten

  • Auswahl der sichersten Maßnahme nach TOP‑Prinzip

  • Dokumentation der Schutzmaßnahmen

  • Unterweisung & praktische Übungen

  • Rettungskonzept für den Ernstfall


3. Stand der Technik

Der Stand der Technik definiert die Reihenfolge der Maßnahmen:

  • 1. Kollektive Schutzmaßnahmen

    • Geländer, Seitenschutz, Abdeckungen

    • Fanggerüste, Schutznetze

  • 2. Organisatorische Maßnahmen

    • Absperrungen, Zugangsregelungen

    • Arbeitsanweisungen

  • 3. Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA)

    • Auffanggurte

    • Verbindungsmittel mit Falldämpfer

    • Höhensicherungsgeräte

    • Mitlaufende Auffanggeräte

Wichtig: PSA ist immer die letzte Wahl, wenn technische Lösungen nicht möglich sind.


4. Ausführung (Praxisumsetzung)

Typische Maßnahmen im Betrieb:

  • Montage von festen Geländern an Podesten, Bühnen, Dachkanten

  • Verwendung von Schutznetzen bei Bau- und Montagearbeiten

  • Einsatz von HSG (Höhensicherungsgeräten) an Hubarbeitsbühnen

  • Sicherung von Lkw‑Ladeflächen durch mobile Seitenschutzsysteme

  • Nutzung von Anschlagpunkten nach DIN EN 795

  • Erstellung von Rettungsplänen inkl. Abseil- oder Rettungsgeräten

Wesentliche Ausführungsregeln:

  • Anschlagpunkte müssen geprüft, dokumentiert und gekennzeichnet sein

  • PSA gegen Absturz darf nur von unterwiesenen Personen verwendet werden

  • Rettung muss innerhalb weniger Minuten möglich sein (Hängetrauma)

  • Leitern sind keine Absturzsicherung, sondern Arbeitsmittel mit strengen Einsatzgrenzen


5. Anwendungsbeispiele

  • Arbeiten auf Flachdächern mit temporärem Seitenschutz

  • Wartung von Maschinen in 3–6 m Höhe

  • Bühnenbau in der Veranstaltungsbranche

  • Arbeiten an Kranbahnen und Hochregalen

  • Reinigung von Lichtkuppeln und Oberlichtern

  • Montagearbeiten an Fassaden oder PV‑Anlagen


5.1. Maßnahmen und Regelungen

Anwendungsbeispiel

Maßnahmen (technisch, organisatorisch, PSA)

Regelungen / Normen

Flachdacharbeiten

- Fester Seitenschutz (Geländer ≥ 1,0 m)<br/>- Tragfähige Abdeckungen über Öffnungen<br/>- PSA gegen Absturz (Auffanggurt EN 361, Anschlagpunkt EN 795) bei fehlendem Seitenschutz

ASR A2.1 § 5.1 – Umwehrungen<br/>DGUV Regel 112‑198/199<br/>BetrSichV § 4 Abs. 3

Bühnenbau / Veranstaltungstechnik

- Fangnetze oder Geländer<br/>- Arbeitsbereiche absperren<br/>- Unterweisung und Rettungskonzept<br/>- Verwendung geprüfter Anschlagpunkte

DGUV Information 215‑313<br/>DGUV Regel 112‑198<br/>DIN EN 363 – Systeme

Hochregallager / Lagertechnik

- Seitenschutz an Podesten<br/>- Zugangsbeschränkung bei Arbeiten in Höhe<br/>- PSA mit mitlaufendem Auffanggerät (EN 353‑2)

ASR A2.1 Abs. 3<br/>DGUV Regel 112‑198<br/>DIN EN 353‑2

Wartung an Maschinen / Anlagen

- Arbeitsplattform mit Geländer<br/>- Abdeckungen über Öffnungen<br/>- Gefährdungsbeurteilung vor Arbeitsbeginn<br/>- Unterweisung zur Nutzung von PSA

ArbSchG § 5 Gefährdungsbeurteilung<br/>BetrSichV § 3 Abs. 1<br/>DGUV Regel 112‑198

Fassaden‑ und PV‑Montage

- Temporäre Seitenschutzsysteme<br/>- Anschlageinrichtungen nach EN 795<br/>- Rettungssystem (Abseilgerät EN 341)<br/>- Dokumentation der Prüfungen

DGUV Regel 112‑199<br/>DIN EN 341 – Rettungsgeräte<br/>TRBS 2121‑1

Reinigung von Lichtkuppeln / Oberlichtern

- Tragfähige Abdeckungen oder Unterspannungen<br/>- Zugang nur mit PSA bei fehlender Sicherung<br/>- Kennzeichnung der Absturzkanten

BGHM 084 – Schutzmaßnahmen gegen Absturz<br/>ASR A2.1 Abs. 5.1<br/>DGUV Information 201‑056


5.2 Zusätzliche Hinweise

  • Absturzhöhe: Maßnahmen sind ab 1,0 m erforderlich; bei Abrutschgefahr auch darunter.

  • Maßnahmenhierarchie: STOP‑Prinzip – Substitution → Technik → Organisation → PSA.

  • Prüfung: Anschlagpunkte und PSA müssen regelmäßig geprüft und dokumentiert werden.

  • Unterweisung: Nur unterwiesene Personen dürfen PSA gegen Absturz verwenden.

  • Rettung: Rettung muss innerhalb weniger Minuten möglich sein (Hängetrauma vermeiden).


6. Regelungen und Vorschriften

Rechtliche Grundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

DGUV‑Regelwerke:

  • DGUV Regel 112‑198 – PSA gegen Absturz

  • DGUV Regel 112‑199 – Rettung aus Höhen und Tiefen

  • DGUV Information 201‑056 – Schutz vor Absturz

  • Branchenregeln der jeweiligen BG

Normen:

  • DIN EN 363 – Persönliche Absturzschutzsysteme

  • DIN EN 795 – Anschlageinrichtungen

  • DIN EN 361 – Auffanggurte

  • DIN EN 365 – Prüfungen & Dokumentation


Externe Links

  • DGUV: https://www.dguv.de

  • DGUV Regel 112‑198: https://publikationen.dguv.de (publikationen.dguv.de in Bing)

  • DGUV Regel 112‑199: https://publikationen.dguv.de (publikationen.dguv.de in Bing)

  • TRBS 2121: https://www.baua.de

  • DIN‑Normen Übersicht: https://www.beuth.de


Interne Links (für Ihre Framer‑Seite)

  • ISO 45001 – Arbeitsschutzmanagement

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen

  • PSA gegen Absturz – Übersicht

  • Rettungskonzept im Betrieb

  • Unterweisung Arbeitssicherheit

  • Auditvorbereitung ISO 9001 / 45001


Zusammenfassung

Der Schutz vor Sturz aus der Höhe ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes und erfordert eine klare Struktur: Gefährdungsbeurteilung, technische Lösungen, organisatorische Maßnahmen und PSA als letzte Option. Die DGUV‑Regeln und DIN‑Normen geben den Stand der Technik vor und bieten klare Vorgaben für Planung, Ausführung und Rettung. Unternehmen profitieren von klaren Prozessen, dokumentierten Maßnahmen und regelmäßigen Unterweisungen – denn Absturzunfälle sind vermeidbar.

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