Arbeitssicherheitsmanagement
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Siegfried Dreher

Sicherheit durch Planung
Einleitung
Instandhaltung ist weit mehr als das „notwendige Übel“ der Produktion. Sie ist ein entscheidender Faktor für Arbeitssicherheit, Anlagenverfügbarkeit und Qualität. Das Modul RT‑c zeigt: „Wartung und Instandhaltung werden oft als notwendiges Übel betrachtet – dabei sind sie zentrale Bestandteile sicherer Betriebsorganisation.“
Dieser Beitrag erläutert, warum Instandhaltung eine besonders gefährliche Tätigkeit ist, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen erforderlich sind und wie moderne Betriebe Risiken minimieren.

Keywords
Instandhaltung, Wartung, Störungsbeseitigung, Arbeitssicherheit, DGUV 209‑015, DIN 31051, Fremdfirmenkoordination, Erlaubnisschein, SiGeKo, Lockout‑Tagout, Gefährdungsbeurteilung, Maschinenwartung, geplante Instandhaltung
Sachverhalt
1. Betroffene Berufsgenossenschaften
Instandhaltungsarbeiten betreffen nahezu alle Branchen. Besonders relevant:
BGHM – Maschinenbau, Metall, Produktion
BG RCI – Chemie, Industrie, Energie
BG BAU – Bauwesen, technische Anlagen
BG ETEM – Elektro, Energie, Medien
BGW – Gesundheitswesen, technische Dienste
Alle BGs verweisen auf die DGUV Information 209‑015 („Sichere Instandhaltung“) und die DIN 31051 als zentrale Grundlagen.
2. Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Besondere Gefährdungen
Das Dokument nennt typische Risiken:
Mangelnde organisatorische oder technische Vorbereitung
Arbeiten unter Zeitdruck
Fehlende Unterweisung oder Arbeitspläne
Ausgeschaltete Schutzeinrichtungen
Improvisation bei Störungen
Arbeiten an laufenden Maschinen
Kontakt mit Gefahrstoffen
Zitat: „Instandhaltungsarbeiten gelten als besonders gefährliche Tätigkeiten – durch Zeitdruck, Improvisation und fehlende Vorbereitung.“
Unfallstatistik
Laut DGUV (2023) ereignen sich tödliche Unfälle häufig bei:
Absturz von Arbeitsplätzen – 36 %
Quetschungen durch bewegte Maschinenteile – 33 %
Verbrennungen und Vergiftungen – 18 %
Die meisten Unfälle entstehen bei Störungsbeseitigungen, da Zeitpunkt und Personal oft ungeplant sind.
Begriffe und Grundlagen
Wartung: Bewahrung des Sollzustands (z. B. Schmieren, Reinigen, Nachstellen)
Inspektion: Feststellen und Beurteilen des Ist‑Zustands
Instandsetzung: Wiederherstellung der Funktion nach Störung
Verbesserung: Steigerung der Funktionssicherheit
Normative Grundlagen:
DIN 31051:2012‑09 – Grundlagen der Instandhaltung
DIN EN 13306:2015‑09 – Begriffe der Instandhaltung
3. Stand der Technik
Geplante vs. ungeplante Instandhaltung
Geplante Instandhaltung erhöht die Arbeitssicherheit deutlich. Das Modul zeigt: „Steigende Arbeitssicherheit durch geplante Instandhaltung – vor Eintritt der Störung geplant und ausgeführt.“
Hilfsmittel:
Instandhaltungsanweisungen
Arbeitspläne
digitale Wartungsmanagementsysteme (CMMS)
Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG und BetrSichV
Rangfolge der Maßnahmen
Instandhaltung nur, wenn keine Gefährdung besteht
Arbeiten an laufenden Maschinen nur mit speziellen Schutzeinrichtungen
Arbeiten ohne Schutz nur mit Zusatzmaßnahmen
Arbeiten ohne Zusatzeinrichtungen nur mit Sondermaßnahmen
Diese Rangfolge stammt aus der DGUV 209‑015 und zeigt die Priorität sicherer Arbeitsbedingungen.
4. Ausführung in der Praxis
Organisatorische Maßnahmen
Erstellung von Arbeitsplänen mit klarer Verantwortlichkeit
Unterweisung des Personals
Koordination mehrerer Gewerke
Fremdfirmenmanagement mit 5 W‑Prinzip: Was, Wo, Wann, Wer, Wie
Bestellung eines Fremdfirmenkoordinators bei gleichzeitigen Arbeiten
Technische Maßnahmen
Lockout‑Tagout (LOTO) zur Sicherung gegen Wiedereinschalten
Absperrungen und Kennzeichnungen
PSA: Helm, Handschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille
Sicherung gegen Absturz
Dokumentation aller Freischaltungen
5. Anwendungsbeispiele
Beispiel 1: Maschinenwartung unter Zeitdruck
Ein Mitarbeiter versucht, eine Produktionsmaschine während des Betriebs zu reparieren. Fehler: keine Abschaltung, keine Absprache. Maßnahme: Einführung von LOTO‑Verfahren und Arbeitsfreigabe durch Erlaubnisschein.
Beispiel 2: Heißarbeiten in der Produktion
Beim Schweißen an Rohrleitungen wird ein Erlaubnisschein für Heißarbeiten verwendet. Maßnahmen laut DGUV‑Infoblatt 03:
Entfernung brennbarer Stoffe
Bereitstellung von Feuerlöscher und Brandwache
Abdichtung von Öffnungen
Kontrolle nach Arbeitsende
Beispiel 3: Fremdfirmenkoordination
Bei Wartung eines Krans arbeiten eigene und externe Teams gleichzeitig. Maßnahme: Bestellung eines Fremdfirmenkoordinators mit Weisungsbefugnis, Abstimmung der Arbeitszeiten und Sicherheitsmaßnahmen.
6. Regelungen und Vorschriften
Gesetze
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Baustellenverordnung (BauStellV)
DGUV-Regeln
DGUV 209‑015 – Sichere Instandhaltung
DGUV 213‑032 – Heißarbeiten
DGUV 208‑016 – Arbeiten in engen Räumen
DGUV Information 203‑001 – Elektrische Gefährdungen
Normen
DIN 31051 – Grundlagen der Instandhaltung
DIN EN 13306 – Begriffe der Instandhaltung
RAB 30 – Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
Externe Links
DGUV 209‑015: https://www.dguv.de
RAB 30 (SiGeKo): https://www.baua.de
DIN 31051: https://www.beuth.de
Lockout‑Tagout‑Leitfaden: https://www.osha.europa.eu
Interne Links (für deine Website)
Gefährdungsbeurteilung Instandhaltung
Erlaubnisschein‑Vorlage
Fremdfirmenmanagement‑Checkliste
Lockout‑Tagout‑Verfahren
Schulung „Sichere Instandhaltung“
Zusammenfassung
Instandhaltung ist eine sicherheitskritische Tätigkeit, die Planung, Koordination und klare Verantwortlichkeiten erfordert. Das Modul fasst zusammen: „Eine ausgeprägte Planung und Steuerung der Instandhaltung stellt einen entscheidenden Faktor zur Erhöhung der Arbeitssicherheit dar.“
Durch strukturierte Arbeitspläne, Erlaubnisscheine, Fremdfirmenkoordination und technische Sicherungsmaßnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren – und die Sicherheit im Betrieb nachhaltig erhöhen.