Arbeitssicherheitsmanagement

Organisation der Instandhaltung und Störungsbeseitigung

Organisation der Instandhaltung und Störungsbeseitigung

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Siegfried Dreher

Sicherheit durch Planung

Einleitung

Instandhaltung ist weit mehr als das „notwendige Übel“ der Produktion. Sie ist ein entscheidender Faktor für Arbeitssicherheit, Anlagenverfügbarkeit und Qualität. Das Modul RT‑c zeigt: „Wartung und Instandhaltung werden oft als notwendiges Übel betrachtet – dabei sind sie zentrale Bestandteile sicherer Betriebsorganisation.“

Dieser Beitrag erläutert, warum Instandhaltung eine besonders gefährliche Tätigkeit ist, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen erforderlich sind und wie moderne Betriebe Risiken minimieren.

Keywords

Instandhaltung, Wartung, Störungsbeseitigung, Arbeitssicherheit, DGUV 209‑015, DIN 31051, Fremdfirmenkoordination, Erlaubnisschein, SiGeKo, Lockout‑Tagout, Gefährdungsbeurteilung, Maschinenwartung, geplante Instandhaltung


Sachverhalt


1. Betroffene Berufsgenossenschaften

Instandhaltungsarbeiten betreffen nahezu alle Branchen. Besonders relevant:

  • BGHM – Maschinenbau, Metall, Produktion

  • BG RCI – Chemie, Industrie, Energie

  • BG BAU – Bauwesen, technische Anlagen

  • BG ETEM – Elektro, Energie, Medien

  • BGW – Gesundheitswesen, technische Dienste

Alle BGs verweisen auf die DGUV Information 209‑015 („Sichere Instandhaltung“) und die DIN 31051 als zentrale Grundlagen.


2. Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Besondere Gefährdungen

Das Dokument nennt typische Risiken:

  • Mangelnde organisatorische oder technische Vorbereitung

  • Arbeiten unter Zeitdruck

  • Fehlende Unterweisung oder Arbeitspläne

  • Ausgeschaltete Schutzeinrichtungen

  • Improvisation bei Störungen

  • Arbeiten an laufenden Maschinen

  • Kontakt mit Gefahrstoffen

Zitat: „Instandhaltungsarbeiten gelten als besonders gefährliche Tätigkeiten – durch Zeitdruck, Improvisation und fehlende Vorbereitung.“


Unfallstatistik

Laut DGUV (2023) ereignen sich tödliche Unfälle häufig bei:

  • Absturz von Arbeitsplätzen – 36 %

  • Quetschungen durch bewegte Maschinenteile – 33 %

  • Verbrennungen und Vergiftungen – 18 %

Die meisten Unfälle entstehen bei Störungsbeseitigungen, da Zeitpunkt und Personal oft ungeplant sind.


Begriffe und Grundlagen

  • Wartung: Bewahrung des Sollzustands (z. B. Schmieren, Reinigen, Nachstellen)

  • Inspektion: Feststellen und Beurteilen des Ist‑Zustands

  • Instandsetzung: Wiederherstellung der Funktion nach Störung

  • Verbesserung: Steigerung der Funktionssicherheit

Normative Grundlagen:

  • DIN 31051:2012‑09 – Grundlagen der Instandhaltung

  • DIN EN 13306:2015‑09 – Begriffe der Instandhaltung


3. Stand der Technik

Geplante vs. ungeplante Instandhaltung

Geplante Instandhaltung erhöht die Arbeitssicherheit deutlich. Das Modul zeigt: „Steigende Arbeitssicherheit durch geplante Instandhaltung – vor Eintritt der Störung geplant und ausgeführt.“

Hilfsmittel:

  • Instandhaltungsanweisungen

  • Arbeitspläne

  • digitale Wartungsmanagementsysteme (CMMS)

  • Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG und BetrSichV


Rangfolge der Maßnahmen

  1. Instandhaltung nur, wenn keine Gefährdung besteht

  2. Arbeiten an laufenden Maschinen nur mit speziellen Schutzeinrichtungen

  3. Arbeiten ohne Schutz nur mit Zusatzmaßnahmen

  4. Arbeiten ohne Zusatzeinrichtungen nur mit Sondermaßnahmen

Diese Rangfolge stammt aus der DGUV 209‑015 und zeigt die Priorität sicherer Arbeitsbedingungen.


4. Ausführung in der Praxis

Organisatorische Maßnahmen

  • Erstellung von Arbeitsplänen mit klarer Verantwortlichkeit

  • Unterweisung des Personals

  • Koordination mehrerer Gewerke

  • Fremdfirmenmanagement mit 5 W‑Prinzip: Was, Wo, Wann, Wer, Wie

  • Bestellung eines Fremdfirmenkoordinators bei gleichzeitigen Arbeiten

Technische Maßnahmen

  • Lockout‑Tagout (LOTO) zur Sicherung gegen Wiedereinschalten

  • Absperrungen und Kennzeichnungen

  • PSA: Helm, Handschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille

  • Sicherung gegen Absturz

  • Dokumentation aller Freischaltungen


5. Anwendungsbeispiele

Beispiel 1: Maschinenwartung unter Zeitdruck

Ein Mitarbeiter versucht, eine Produktionsmaschine während des Betriebs zu reparieren. Fehler: keine Abschaltung, keine Absprache. Maßnahme: Einführung von LOTO‑Verfahren und Arbeitsfreigabe durch Erlaubnisschein.


Beispiel 2: Heißarbeiten in der Produktion

Beim Schweißen an Rohrleitungen wird ein Erlaubnisschein für Heißarbeiten verwendet. Maßnahmen laut DGUV‑Infoblatt 03:

  • Entfernung brennbarer Stoffe

  • Bereitstellung von Feuerlöscher und Brandwache

  • Abdichtung von Öffnungen

  • Kontrolle nach Arbeitsende


Beispiel 3: Fremdfirmenkoordination

Bei Wartung eines Krans arbeiten eigene und externe Teams gleichzeitig. Maßnahme: Bestellung eines Fremdfirmenkoordinators mit Weisungsbefugnis, Abstimmung der Arbeitszeiten und Sicherheitsmaßnahmen.


6. Regelungen und Vorschriften

Gesetze

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Baustellenverordnung (BauStellV)

DGUV-Regeln

  • DGUV 209‑015 – Sichere Instandhaltung

  • DGUV 213‑032 – Heißarbeiten

  • DGUV 208‑016 – Arbeiten in engen Räumen

  • DGUV Information 203‑001 – Elektrische Gefährdungen

Normen

  • DIN 31051 – Grundlagen der Instandhaltung

  • DIN EN 13306 – Begriffe der Instandhaltung

  • RAB 30 – Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen


Externe Links

  • DGUV 209‑015: https://www.dguv.de

  • RAB 30 (SiGeKo): https://www.baua.de

  • DIN 31051: https://www.beuth.de

  • Lockout‑Tagout‑Leitfaden: https://www.osha.europa.eu


Interne Links (für deine Website)

  • Gefährdungsbeurteilung Instandhaltung

  • Erlaubnisschein‑Vorlage

  • Fremdfirmenmanagement‑Checkliste

  • Lockout‑Tagout‑Verfahren

  • Schulung „Sichere Instandhaltung“


Zusammenfassung

Instandhaltung ist eine sicherheitskritische Tätigkeit, die Planung, Koordination und klare Verantwortlichkeiten erfordert. Das Modul fasst zusammen: „Eine ausgeprägte Planung und Steuerung der Instandhaltung stellt einen entscheidenden Faktor zur Erhöhung der Arbeitssicherheit dar.“

Durch strukturierte Arbeitspläne, Erlaubnisscheine, Fremdfirmenkoordination und technische Sicherungsmaßnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren – und die Sicherheit im Betrieb nachhaltig erhöhen.


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