Allgemein
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Siegfried Dreher

Risiken, Schutzmaßnahmen und gesetzliche Anforderungen
Einleitung
Biologische Arbeitsstoffe begegnen uns in nahezu allen Branchen – von Gesundheitsdienst und Abfallwirtschaft über Lebensmittelproduktion bis hin zu Lüftungs‑ und Wassersystemen. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) bildet den zentralen Rechtsrahmen für den sicheren Umgang mit Mikroorganismen, Viren, Pilzen und Parasiten. Der vorliegende Beitrag fasst die Inhalte des Moduls RT‑j Biostoffe 2025 kompakt zusammen und zeigt, wie Unternehmen Gefährdungen erkennen, Schutzmaßnahmen ableiten und gesetzliche Pflichten erfüllen.
Keywords
Biostoffe, BioStoffV, TRBA, Risikogruppen, Schutzstufen, Gefährdungsbeurteilung, Infektionsschutz, Legionellen, Viren, Endoparasiten, Prionen, Hygiene, PSA, Dokumentation, ABAS, Arbeitsschutz
Sachverhalt
Betroffene Berufsgenossenschaften (BG)
Biostoffe betreffen nahezu alle Branchen. Besonders relevant sind:
BGW – Gesundheitsdienst, Pflege, Labor
BG RCI – Abfallwirtschaft, Abwasser, Biogasanlagen
BG ETEM – Klima‑, Lüftungs‑ und Wassersysteme
BGN – Lebensmittelherstellung, Küchen
BG BAU – kontaminierte Böden, Abbruch, Sanitärtechnik
BGHM – Metallbearbeitung mit Kühlschmierstoffen
Anforderungen
1. Definition Biostoffe
Aus dem Dokument:
„Biostoffe sind Mikroorganismen, die Infektionen, Allergien oder toxische Wirkungen hervorrufen können.“
Dazu zählen:
Bakterien
Schimmelpilze
Viren
Endoparasiten
Prionen
Nicht dazu zählen:
Tiere
Pflanzen & Pollen
organische Stäube (Holz, Futtermittel)
Stoffwechselprodukte
Tierhaare, Federn, Lebensmittelbestandteile
2. Risikogruppen (Anhang III RL 2000/54/EG)
Risikogruppe | Beispiele | Gefährdung |
|---|---|---|
RG 1 | Bierhefe, Schimmelpilz | geringe Gefahr |
RG 2 | Legionellen, Salmonellen, Hepatitis A | Krankheit möglich, Behandlung vorhanden |
RG 3 | Hepatitis B/C, SARS‑CoV‑2 | schwere Krankheit, Verbreitung möglich |
RG 4 | Ebola, Pocken | sehr schwere Krankheit, keine Behandlung |
3. Schutzstufen (TRBA 100/250/400)
Schutzstufe 1: geringe Infektionsgefahr
Schutzstufe 2: Tätigkeiten mit Blut, Proben, Injektionen, Endoskopie
Schutzstufe 3/4: Hochrisikobereiche (Labor, Forschung, Spezialstationen)
4. Gezielte vs. nicht gezielte Tätigkeiten
Gezielte Tätigkeiten:
Biostoff ist bekannt
Tätigkeit ist auf den Biostoff ausgerichtet
Exposition ist abschätzbar → Schutzstufenzuordnung zwingend
Nicht gezielte Tätigkeiten:
Biostoff nicht bekannt oder nicht im Fokus → keine Schutzstufe, aber Gefährdungsbeurteilung Pflicht
Beispiele aus dem Dokument:
Abwasser, Abfallwirtschaft, Biogasanlagen
Lebensmittelproduktion
Lüftungs‑ und Wassersysteme
Pflege, Rettungsdienst
Tierhaltung, Landwirtschaft
Stand der Technik
1. Hygienemaßnahmen (TRBA 500)
S.O.S. – Sicherheit = Ordnung + Sauberkeit
Händehygiene & Desinfektion
getrennte Aufbewahrung von Arbeits‑ und Privatkleidung
leicht zu reinigende Oberflächen
regelmäßige Kontrolle technischer Schutzmaßnahmen
Lüftung & mikrobiologische Luftbewertung
Dekontamination
PSA nach Gefährdung
2. Technische Maßnahmen
geschlossene Systeme
Absaugung & Filtration
Temperaturführung zur Legionellenprävention
regelmäßige Spülung von Leitungen
sichere Lagerung biologischer Arbeitsstoffe
Ausführung
1. Gefährdungsbeurteilung (BioStoffV § 4 & § 7)
Pflicht vor Aufnahme der Tätigkeit und bei Änderungen.
Inhalte laut Dokument:
Identität & Einstufung des Biostoffs
Infektionspotenzial, sensibilisierende & toxische Wirkungen
Tätigkeitsbeschreibung, Expositionsbedingungen
Übertragungswege
Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten
Substitutionsprüfung
Schutzmaßnahmen & Wirksamkeitskontrolle
Dokumentationspflicht ab erstem Beschäftigten
2. Schutzmaßnahmen
Substitution
sichere Lagerung
Bestellung fachkundiger Personen (bei RG 3/4)
Unterweisung
PSA
Kennzeichnungspflicht ab Schutzstufe 2
Notfall‑ und Alarmpläne
ggf. Freisetzungsverbot
Anwendungsbeispiele mit Lösung
Beispiel 1: Legionellen in Warmwasserleitungen
Problem: Temperatur 30–40 °C → optimale Wachstumsbedingungen.
Lösung:
Warmwasser > 60 °C
Kaltwasser < 20 °C
Stagnation vermeiden
regelmäßige Spülung
Filtration & Desinfektion
Dokumentation nach BioStoffV
Beispiel 2: Pflegeheim – Umgang mit infektiösen Patienten
Problem: Nicht gezielte Tätigkeiten, aber hohes Infektionsrisiko.
Lösung:
Schutzstufe 2‑Maßnahmen
Handschuhe, FFP2, Schutzkittel
Händehygiene
Schulung & Unterweisung
Abfallentsorgung nach TRBA 250
Beispiel 3: Abfallwirtschaft – Sortieranlage
Problem: Mischkontamination durch Bakterien, Pilze, Viren.
Lösung:
technische Absaugung
PSA: Handschuhe, Atemschutz
Hygieneplan
regelmäßige Reinigung
Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 214
Regelungen und Vorschriften
Zentrale Rechtsgrundlagen
BioStoffV
ArbSchG
ArbMedVV
IfSG
TierSG, TierSeuchErV
TRBA‑Regelwerk (Auszug)
TRBA 100 – Laboratorien
TRBA 120 – Versuchstierhaltung
TRBA 213/214 – Abfallwirtschaft
TRBA 220 – Abwasser
TRBA 230 – Land‑/Forstwirtschaft
TRBA 250 – Gesundheitswesen
TRBA 400 – Gefährdungsbeurteilung
TRBA 460–466 – Einstufung von Pilzen, Viren, Parasiten, Bakterien
TRBA 500 – Hygienemaßnahmen
Externe Links
BAuA Biostoffe: https://www.baua.de
DGUV Biostoffe: https://www.dguv.de
TRBA‑Sammlung:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Regelwerk/TRBA(baua.de in Bing)Infektionsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg
Interne Links (für deine Website)
Gefährdungsbeurteilung Biostoffe
Hygiene‑ und Desinfektionskonzepte
PSA‑Leitfaden
Unterweisungsvorlagen Biostoffe
Dokumentationsvorlage BioStoffV
Zusammenfassung
Biostoffe stellen ein breites Spektrum an Risiken dar – von Infektionen über Allergien bis hin zu toxischen Wirkungen. Die BioStoffV verpflichtet Arbeitgeber zu einer systematischen Gefährdungsbeurteilung, klaren Schutzmaßnahmen und umfassender Dokumentation. Mit den TRBA‑Regelwerken, hygienischen Mindeststandards und einer fachkundigen Organisation lassen sich biologische Gefährdungen wirksam beherrschen und Beschäftigte nachhaltig schützen.