Schutzmaßnahmen in kontaminierten Bereichen

Einleitung

Kontaminierte Bereiche gehören zu den anspruchsvollsten Arbeitsumgebungen im Arbeitsschutz. Sie enthalten Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe, die über eine normale Grundbelastung hinausgehen und erhebliche Gesundheitsgefahren verursachen können. Gemäß DGUV Regel 101‑004 sind kontaminierte Bereiche „Standorte, bauliche Anlagen, Gegenstände, Böden, Gewässer, Luft und dergleichen, die mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind.“

Dieser Beitrag zeigt, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit Risiken erkennen, bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen.

Keywords

Kontaminierte Bereiche, Gefahrstoffe, Biostoffe, Asbest, KMF, Gefährdungsbeurteilung, TRGS 400, TRBA 400, BioStoffV, DGUV 101‑004, REACH, CLP, EMKG, Exposition, Risikogruppen, Hygiene, Dekontamination


Sachverhalt


1. Betroffene Berufsgenossenschaften

Kontaminationsgefahren treten in vielen Branchen auf. Besonders betroffen sind:

  • BG RCI – Chemie, Rohstoffe, Industrie

  • BG BAU – Abbruch, Sanierung, Altlasten

  • BGHM – Werkstätten, Metall, Maschinenbau

  • BG ETEM – Energie, Lüftung, Kälteanlagen

  • BGW – Gesundheitswesen, Pflege, Labore

Diese BGs verweisen auf DGUV 101‑004, GefStoffV und BioStoffV als zentrale Grundlagen.


2. Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung

Die SiFa muss chemische und biologische Gefährdungen systematisch ermitteln. Das Dokument betont: „Zu ermitteln sind Tätigkeiten mit brennbaren oder oxidierenden Gefahrstoffen.“

Relevante Regelwerke:

  • TRGS 400 – Gefährdungsbeurteilung

  • TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen

  • TRGS 905 – krebserzeugende Stoffe

  • TRBA 400 – Gefährdungsbeurteilung Biostoffe

  • BioStoffV – Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Zitat: „Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die gefährliche Eigenschaften aufweisen oder freisetzen.“

Rechtliche Grundlagen:

  • REACH (EG 1907/2006)

  • CLP (EG 1272/2008)

  • GHS‑Piktogramme

Wichtige Änderungen durch CLP:

  • R‑/S‑Sätze → H‑/P‑Sätze

  • Nur noch zwei Signalwörter: Gefahr und Achtung

Biologische Arbeitsstoffe

Biostoffe umfassen Mikroorganismen wie:

  • Bakterien

  • Pilze

  • Viren

  • Parasiten

Definition laut Modul: „Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, die Infektionen, Allergien oder toxische Wirkungen hervorrufen können.“

Einstufung nach Risikogruppen (1–4) gemäß RL 2000/54/EG.

Asbest & Künstliche Mineralfasern (KMF)

Asbest und alte KMF gelten als krebserzeugend.

Wesentliche Aussagen aus dem Dokument:

  • „Asbest- und KMF-Fasern sind in der Luft nicht sichtbar.“

  • „Unabhängig von der Dosis-Wirkungs-Beziehung kann theoretisch jede Asbestfaser Krebs erzeugen.“

  • Latenzzeit: 20–30 Jahre

  • H‑Sätze: H350, H372

Seit 2000 dürfen keine biopersistenten KMF mehr eingesetzt werden.


3. Stand der Technik

Technische Regeln

  • TRGS 400, 410, 510, 905

  • TRBA 400, 460–466

  • TRBA 250 – Tätigkeiten mit Biostoffen

  • DIN EN 481 – Abscheideverhalten von Stäuben

  • EMKG – Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe

Analytische Verfahren

  • Materialproben

  • Klebeproben

  • Rasterelektronenmikroskopie

  • Fundstellenkataster

  • Gefahrstoffverzeichnis

  • Biostoffverzeichnis


4. Ausführung in der Praxis

Technische Maßnahmen

  • Lüftung, Absaugung, Filtertechnik

  • Unterdruckhaltung bei Asbestarbeiten

  • PSA: P3‑Filter, Schutzanzüge, Handschuhe

  • Kennzeichnung nach GHS und TRGS

  • Hygieneschleusen und Dekontamination

Organisatorische Maßnahmen

  • Unterweisungen nach GefStoffV und BioStoffV

  • Hygienepläne

  • Dokumentation aller Probenahmen

  • Freigabeverfahren für kontaminierte Bereiche

  • Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboren


5. Anwendungsbeispiele

Beispiel 1: Asbestfund in einem Verwaltungsgebäude

In einem Archivraum wurden schwach gebundene Chrysotil‑Asbestplatten entdeckt. Maßnahmen:

  • Probenahme

  • Einrichtung eines Schwarz‑/Weiß‑Bereichs

  • Arbeiten nach TRGS 519

  • Entsorgung in zugelassenen Behältern

Beispiel 2: Legionellen in einem Kühlturm

Ein Rückkühlwerk verbreitete Legionellen über Aerosole. Das Modul verweist auf den Fall Warstein: „165 Menschen sind erkrankt.“

Maßnahmen:

  • Sofortige Stilllegung

  • Desinfektion

  • Anpassung der Wartungsintervalle

Beispiel 3: KMF‑Sanierung in Industriehallen

Alte biopersistente KMF wurden ersetzt. Maßnahmen:

  • Dokumentation im Gefahrstoffverzeichnis

  • PSA und Absaugtechnik

  • Nachweis der Nicht‑Biopersistenz der neuen Materialien


6. Regelungen und Vorschriften

Gesetze

  • Arbeitsschutzgesetz

  • Gefahrstoffverordnung

  • Biostoffverordnung

  • Chemikaliengesetz

  • Betriebssicherheitsverordnung

DGUV-Regeln

  • DGUV 101‑004 – Kontaminierte Bereiche

  • DGUV 213‑032 – Asbest

  • DGUV 201‑027 – Biostoffe

Technische Regeln

  • TRGS 400, 410, 510, 905

  • TRBA 400, 460–466

  • TRBA 250

  • TRBS 1111


Externe Links

  • DGUV 101‑004: https://www.dguv.de

  • EMKG (BAuA): https://www.baua.de/EMKG

  • REACH & CLP: https://echa.europa.eu

  • Asbesthaus (Suva): https://www.suva.ch/asbesthaus


Interne Links (für deine Website)

  • Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

  • Gefährdungsbeurteilung Biostoffe

  • Asbest‑ und KMF‑Erkennung

  • EMKG‑Drehscheibe

  • Schulung „Arbeiten mit Kontaminationsgefahr“


Zusammenfassung

Kontaminierte Bereiche erfordern höchste Sorgfalt im Arbeitsschutz. Gefahrstoffe, Biostoffe, Asbest und KMF können schwere akute und chronische Erkrankungen verursachen. Das Modul betont: „Beim Arbeiten mit biopersistenten Fasern ist es sinnvoll, alle Austauschmaßnahmen zu dokumentieren und das Gefahrstoffverzeichnis aktuell zu halten.“

Nur durch fundierte Gefährdungsbeurteilungen, technische und organisatorische Maßnahmen sowie konsequente Dokumentation lassen sich Risiken wirksam beherrschen.


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