Arbeitssicherheitsmanagement
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Siegfried Dreher

Schutzmaßnahmen in kontaminierten Bereichen
Einleitung
Kontaminierte Bereiche gehören zu den anspruchsvollsten Arbeitsumgebungen im Arbeitsschutz. Sie enthalten Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe, die über eine normale Grundbelastung hinausgehen und erhebliche Gesundheitsgefahren verursachen können. Gemäß DGUV Regel 101‑004 sind kontaminierte Bereiche „Standorte, bauliche Anlagen, Gegenstände, Böden, Gewässer, Luft und dergleichen, die mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind.“
Dieser Beitrag zeigt, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit Risiken erkennen, bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen.

Keywords
Kontaminierte Bereiche, Gefahrstoffe, Biostoffe, Asbest, KMF, Gefährdungsbeurteilung, TRGS 400, TRBA 400, BioStoffV, DGUV 101‑004, REACH, CLP, EMKG, Exposition, Risikogruppen, Hygiene, Dekontamination
Sachverhalt
1. Betroffene Berufsgenossenschaften
Kontaminationsgefahren treten in vielen Branchen auf. Besonders betroffen sind:
BG RCI – Chemie, Rohstoffe, Industrie
BG BAU – Abbruch, Sanierung, Altlasten
BGHM – Werkstätten, Metall, Maschinenbau
BG ETEM – Energie, Lüftung, Kälteanlagen
BGW – Gesundheitswesen, Pflege, Labore
Diese BGs verweisen auf DGUV 101‑004, GefStoffV und BioStoffV als zentrale Grundlagen.
2. Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Gefährdungsbeurteilung
Die SiFa muss chemische und biologische Gefährdungen systematisch ermitteln. Das Dokument betont: „Zu ermitteln sind Tätigkeiten mit brennbaren oder oxidierenden Gefahrstoffen.“
Relevante Regelwerke:
TRGS 400 – Gefährdungsbeurteilung
TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen
TRGS 905 – krebserzeugende Stoffe
TRBA 400 – Gefährdungsbeurteilung Biostoffe
BioStoffV – Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Gefahrstoffe
Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften. Zitat: „Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die gefährliche Eigenschaften aufweisen oder freisetzen.“
Rechtliche Grundlagen:
REACH (EG 1907/2006)
CLP (EG 1272/2008)
GHS‑Piktogramme
Wichtige Änderungen durch CLP:
R‑/S‑Sätze → H‑/P‑Sätze
Nur noch zwei Signalwörter: Gefahr und Achtung
Biologische Arbeitsstoffe
Biostoffe umfassen Mikroorganismen wie:
Bakterien
Pilze
Viren
Parasiten
Definition laut Modul: „Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, die Infektionen, Allergien oder toxische Wirkungen hervorrufen können.“
Einstufung nach Risikogruppen (1–4) gemäß RL 2000/54/EG.
Asbest & Künstliche Mineralfasern (KMF)
Asbest und alte KMF gelten als krebserzeugend.
Wesentliche Aussagen aus dem Dokument:
„Asbest- und KMF-Fasern sind in der Luft nicht sichtbar.“
„Unabhängig von der Dosis-Wirkungs-Beziehung kann theoretisch jede Asbestfaser Krebs erzeugen.“
Latenzzeit: 20–30 Jahre
H‑Sätze: H350, H372
Seit 2000 dürfen keine biopersistenten KMF mehr eingesetzt werden.
3. Stand der Technik
Technische Regeln
TRGS 400, 410, 510, 905
TRBA 400, 460–466
TRBA 250 – Tätigkeiten mit Biostoffen
DIN EN 481 – Abscheideverhalten von Stäuben
EMKG – Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe
Analytische Verfahren
Materialproben
Klebeproben
Rasterelektronenmikroskopie
Fundstellenkataster
Gefahrstoffverzeichnis
Biostoffverzeichnis
4. Ausführung in der Praxis
Technische Maßnahmen
Lüftung, Absaugung, Filtertechnik
Unterdruckhaltung bei Asbestarbeiten
PSA: P3‑Filter, Schutzanzüge, Handschuhe
Kennzeichnung nach GHS und TRGS
Hygieneschleusen und Dekontamination
Organisatorische Maßnahmen
Unterweisungen nach GefStoffV und BioStoffV
Hygienepläne
Dokumentation aller Probenahmen
Freigabeverfahren für kontaminierte Bereiche
Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboren
5. Anwendungsbeispiele
Beispiel 1: Asbestfund in einem Verwaltungsgebäude
In einem Archivraum wurden schwach gebundene Chrysotil‑Asbestplatten entdeckt. Maßnahmen:
Probenahme
Einrichtung eines Schwarz‑/Weiß‑Bereichs
Arbeiten nach TRGS 519
Entsorgung in zugelassenen Behältern
Beispiel 2: Legionellen in einem Kühlturm
Ein Rückkühlwerk verbreitete Legionellen über Aerosole. Das Modul verweist auf den Fall Warstein: „165 Menschen sind erkrankt.“
Maßnahmen:
Sofortige Stilllegung
Desinfektion
Anpassung der Wartungsintervalle
Beispiel 3: KMF‑Sanierung in Industriehallen
Alte biopersistente KMF wurden ersetzt. Maßnahmen:
Dokumentation im Gefahrstoffverzeichnis
PSA und Absaugtechnik
Nachweis der Nicht‑Biopersistenz der neuen Materialien
6. Regelungen und Vorschriften
Gesetze
Arbeitsschutzgesetz
Gefahrstoffverordnung
Biostoffverordnung
Chemikaliengesetz
Betriebssicherheitsverordnung
DGUV-Regeln
DGUV 101‑004 – Kontaminierte Bereiche
DGUV 213‑032 – Asbest
DGUV 201‑027 – Biostoffe
Technische Regeln
TRGS 400, 410, 510, 905
TRBA 400, 460–466
TRBA 250
TRBS 1111
Externe Links
DGUV 101‑004: https://www.dguv.de
EMKG (BAuA): https://www.baua.de/EMKG
REACH & CLP: https://echa.europa.eu
Asbesthaus (Suva): https://www.suva.ch/asbesthaus
Interne Links (für deine Website)
Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
Gefährdungsbeurteilung Biostoffe
Asbest‑ und KMF‑Erkennung
EMKG‑Drehscheibe
Schulung „Arbeiten mit Kontaminationsgefahr“
Zusammenfassung
Kontaminierte Bereiche erfordern höchste Sorgfalt im Arbeitsschutz. Gefahrstoffe, Biostoffe, Asbest und KMF können schwere akute und chronische Erkrankungen verursachen. Das Modul betont: „Beim Arbeiten mit biopersistenten Fasern ist es sinnvoll, alle Austauschmaßnahmen zu dokumentieren und das Gefahrstoffverzeichnis aktuell zu halten.“
Nur durch fundierte Gefährdungsbeurteilungen, technische und organisatorische Maßnahmen sowie konsequente Dokumentation lassen sich Risiken wirksam beherrschen.